Eintritt ab 16 Jahren
Nur mit gültigem Personalausweis!
Wir beachten das Jugendschutzgesetz!
Für die KSF-Party gibt es folgende Regelungen, die ohne Ausnahme zu beachten sind:
- Der Einlass zur KSF-Party wird ab 16 Jahre gewährt.
- Einlass zur KSF-Party wird nur mit gültigem Personalausweis gewährt, das Alter des Gastes (ab 16 J.) spielt keine Rolle, jeder muss einen gültigen Personalausweis mit sich führen.
- Erlaubnisschreiben von Eltern werden für unter 16jährige nicht akzeptiert.
- Im Eingangsbereich zur KSF-Party gibt es eine Schleuse für 16-Jährige und eine Schleuse für über 18-Jährige.
- Beim Verlassen und erneutem Betreten des eingezäunten KSF-Party-Geländes ist erneut der Eintrittspreis zu entrichten.
- Jugendliche, die stark alkoholisiert sind, werden durch die Busbegleitung von der Fahrt ausgeschlossen. Das gilt für die An- und Abreise.
- Getränke jeglicher Art dürfen bei der An- und Abreise nicht mit in den Bus genommen werden.
- Mitgeführte Getränke werden im Eingangsbereich zum Discogelände sofort entsorgt.
- Alle Personen unter 18 Jahre müssen die Veranstaltung um 24 Uhr verlassen.
- Für die Garderobe wird vom Veranstalter NICHT gehaftet.
- Der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken wird an Jugendliche über 18 Jahre erlaubt.
- Der Zutritt zur Longdrinkbar wird ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.